Beherbergungsvertrag - Gastaufnahmevereinbarung
Wie immer im Geschäftsleben, geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Gästezimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Stornierungen bis 14 Tage vor Reiseantritt sind kostenfrei, bei späteren Stornierungen berechnen wir 80 % des Mietpreises.
Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Ankunft wird der volle Zimmerpreis in Rechnung gestellt.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Gästezimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:30 Uhr.
8. Wir bitten Sie um Verständnis, dass keinerlei Haustiere in unserem Haus aufgenommen werden können.
9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kelheim.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und einen angenehmen Aufenthalt in unserem Gästehaus!